MICHAEL STIBOR
.....MIT BEGEISTERUNG FAIR.....

IMPRESSUM

Die Nutzwert GmbH
Adresse: Kärntner Strasse 125, A-8053 Graz
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E-Mail: office@stibor.at
Telefon: 0676 362 4830

Aktivata Handels GmbH
Adresse: Kärntner Strasse 125, A-8053 Graz
Firmenbuchnummer: 141030y
E-Mail: office@stibor.at
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Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

 

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Datenschutzerklärung

Anbieter und verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzgesetzes:

 

Die Nutzwert GmbH.
Michael Stibor

(TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter)

Kärntner Strasse 125
8053 Graz

 

 

Geltungsbereich

 

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Erbringung kostenpflichtiger Leistungen

Damit wir kostenpflichtige Leistungen erbringen können, fragen wir zusätzliche Daten ab. Das gilt zum Beispiel für die Angaben zur Zahlung. Damit die Sicherheit Ihrer Daten während der Übertragung gewährleistet ist, arbeiten wir mit Verschlüsselungsverfahren (etwa SSL) über HTTPS, die den aktuellen Stand der Technik widerspiegeln.

Newsletter

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Kontaktformular

Wenn Sie uns über das Onlineformular oder per E-Mail kontaktieren, speichern wir die von Ihnen gemachten Angaben, um Ihre Anfrage beantworten und mögliche Anschlussfragen stellen zu können.

Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter

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Google AdWords

 

Diese Webseite nutzt das Online-Werbeprogramm „Google AdWords“ und im Rahmen dessen das ConversionTracking. Dabei wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt, sofern Sie über eine Google-Anzeige auf unsere Webseite gelangt sind. Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten unserer Webseite und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können wir und Google erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Webseiten von AdWords-Kunden nachverfolgt werden.
Die mit Hilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu Conversion-Statistiken für AdWordsKunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen. Wenn Sie nicht am Tracking-Verfahren teilnehmen möchten, können Sie das Cookie des Google ConversionTrackings über ihren Internet-Browser unter Nutzereinstellungen leicht deaktivieren. Sie werden dann nicht in die Conversion-Tracking Statistiken aufgenommen. Mehr hierzu erfahren Sie über die Datenschutzbestimmungen von Google unter http://www.google.de/policies/privacy/

 

Einsatz von Google AdSense / Google Remarketing

 

Auf dieser Webseite werden Werbeanzeigen von Google AdSense eingebunden. Google AdSense ist eine Remarketing-Funktion von Google Inc. (kurz Google). Sie erlaubt es, Besuchern dieser Webseite interessenbezogene Werbeanzeigen zu präsentieren. Für diese Zwecke werden zum einen Cookies gespeichert. Cookies sind Textdateien mit Informationen, die es ermöglichen, den Besucher wiederzuerkennen, zum Beispiel durch die IP-Adresse. Zum anderen arbeitet Google AdSense mit sogenannten Web Beacons. Hierbei handelt es sich um unsichtbare Grafiken, anhand derer der Besucherverkehr auf einer Webseite ausgewertet werden kann. Diese Informationen überträgt Google in die USA und hinterlegt sie dort auf seinen Servern. Laut Aussage von Google werden in diesem Zusammenhang keine personenbezogenen Daten gespeichert. Die IP-Adresse wird darüber hinaus nicht mit anderen, bereits von Ihnen gespeicherten Daten zusammengeführt. Allerdings kann Google die Informationen an Vertragspartner weitergeben.
Nutzer haben die Möglichkeit die Remarketing Funktion zu deaktivieren. Nehmen Sie dazu bitte die entsprechenden Einstellungen auf der folgenden Webseite vor: http://www.google.com/settings/ads. Oder rufen Sie die Seite http://www.networkadvertising.org/managing/opt_out.asp auf, um zu verhindern, dass Cookies gespeichert werden, die den Einsatz interessenbezogener Werbung durch die Werbenetzwerkinitiative ermöglichen. Alternativ kann über die entsprechende Einstellung im Browser – folgen Sie bitte den Hinweisen in der Hilfefunktion Ihres Browsers – die Installation von Cookies unterbunden werden. Dadurch wird unter Umständen der Funktionsumfang des Angebotes eingeschränkt. Wenn Sie unser Angebot nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Google die Daten in der beschriebenen Art und Weise erhebt und verarbeitet.

 

Verwendung von Piwik

Diese Webseite nutzt Piwik, eine Open-Source-Software, die Daten sammelt und speichert. Diese Informationen dienen Marketing- und Optimierungszwecken. Piwik erstellt dazu aus den Daten Nutzungsprofile mit einem Pseudonym. Für diese Zwecke speichert die Software auf Ihrem Computer Cookies (Textdateien), anhand derer die Nutzung der Webseite durch Sie analysiert werden kann. Ihre IP-Adresse wird dabei sofort nach der Verarbeitung und vor der Speicherung anonymisiert. Die Daten werden auf den Servern des Anbieters in Deutschland hinterlegt. Wenn Sie nicht möchten, dass Piwik Cookies speichert, haben Sie die Möglichkeit, über die Einstellungen Ihres Browser die Installation von Cookies zu unterbinden (Informationen dazu finden Sie in der Hilfefunktion des Browsers). In diesem Fall können Sie möglicherweise nicht alle Funktionen des Angebots nutzen.

Analyse durch WiredMinds

Zu Zwecken des Marketings und der Optimierung werden auf dieser Webseite Produkte und Dienstleistungen der WiredMinds AG (www.wiredminds.de) verwendet. Dabei werden Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert, aus denen unter einem Pseudonym Nutzungsprofile erstellt werden. Wo möglich und sinnvoll werden die Nutzungsprofile vollständig anonymisiert. Hierzu können Cookies zum Einsatz kommen. Cookies sind kleine Textdateien, die im Internet-Browser des Besuchers gespeichert werden und zur Wiedererkennung des InternetBrowsers dienen. Die erhobenen Daten, die auch personenbezogene Daten beinhalten können, werden an WiredMinds übermittelt oder direkt von WiredMinds erhoben. WiredMinds darf Informationen, die durch Besuche auf den Webseiten hinterlassen werden, nutzen um anonymisierte Nutzungsprofile zu erstellen. Die dabei gewonnenen Daten werden ohne die gesondert erteilte Zustimmung des Betroffenen nicht benutzt, um den Besucher dieser Webseite persönlich zu identifizieren und sie werden nicht mit personenbezogenen Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt. Soweit IP-Adressen erhoben werden, werden diese unverzüglich nach Erhebung durch Löschen des letzten Nummernblocks anonymisiert. Der Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Vom Webseite-Tracking ausschließen

Facebook Social Plug-in

 

Wir binden auf unseren Webseiten Plug-ins des sozialen Netzwerks Facebook (Anschrift: 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA) ein. Sie erkennen die Plug-ins – eine Übersicht finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/Plug-ins/ – am Like-Button (Gefällt mir) oder am Logo von Facebook. Rufen Sie eine unserer Webseiten mit Facebook Plug-in auf, wird eine direkte Verbindung mit Facebook aufgebaut. Auf die Art und den Umfang der Daten, die dabei von Facebook erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, haben wir keinen Einfluss. Wir können Sie lediglich entsprechend unseres Kenntnisstandes informieren. Facebook wird über das Plug-in informiert, dass Sie die entsprechende Webseite unseres Angebots aufgerufen haben. Das gilt auch für Nutzer, die nicht bei Facebook registriert sind. In dem Fall besteht die Möglichkeit, dass Facebook die IP-Adresse speichert.
Sind Sie Mitglied bei Facebook und eingeloggt, kann der Aufruf einer Webseite mit Facebook Plug-in Ihrem Nutzerkonto bei Facebook eindeutig zugeordnet werden. Darüber hinaus übermitteln die Plug-ins alle Interaktionen, wenn Sie zum Beispiel den Like-Button nutzen oder einen Kommentar hinterlassen. Um zu verhindern, dass Facebook Daten über Sie speichert, loggen Sie sich vor dem Besuch unserer Webseiten bitte bei Facebook aus. Sie können die Plug-ins darüber hinaus mit Add-ons für den Browser blocken (zum Beispiel „Facebook Blocker“). Informationen zu den Datenschutzbestimmungen, dem Zweck und Umfang der Datenerfassung und Datenverarbeitung sowie den Einstellmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre bei Facebook erhalten Sie hier: http://www.facebook.com/privacy/explanation.php.

 

Datensparsamkeit

Personenbezogene Daten speichern wir gemäß den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit nur so lange, wie es erforderlich ist oder vom Gesetzgeber her vorgeschrieben wird (gesetzliche Speicherfrist). Entfällt der Zweck der erhobenen Informationen oder endet die Speicherfrist, sperren oder löschen wir die Daten. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch Sie haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich eine Auskunft, über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten, anzufordern und/oder eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung zu verlangen. Ausnahmen: Es handelt sich um die vorgeschriebene Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung oder die Daten unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Für diese Zwecke kontaktieren Sie bitte unseren Datenschutzbeauftragen (Kontaktdaten: am Ende der Datenschutzerklärung). Um eine Datensperre jederzeit berücksichtigen zu können, ist es erforderlich, die Daten für Kontrollzwecke in einer Sperrdatei vorzuhalten. Besteht keine gesetzliche Archivierungspflicht, können Sie auch die Löschung der Daten verlangen. Anderenfalls sperren wir die Daten, sofern Sie dies wünschen.

Änderung unserer Datenschutzerklärung

Um zu gewährleisten, dass unsere Datenschutzerklärung stets den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht, behalten wir uns jederzeit Änderungen vor. Das gilt auch für den Fall, dass die Datenschutzerklärung aufgrund neuer oder überarbeiteter Leistungen, zum Beispiel neuer Serviceleistungen, angepasst werden muss. Die neue Datenschutzerklärung greift dann bei Ihrem nächsten Besuch auf unserem Angebot.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Die Nutzwert GmbH. (WERBUNG)

1. Allgemeines

 

1.1 Diese AGBs gelten für alle abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte mit der „Die Nutzwert GmbH“ für Werbung auf der Videowall in der Kärntner Strasse 125 in 8053 Graz. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. 

 

1.2 Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

 

2. Vertragsabschluss

 

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Ausstrahlung von Werbespots des Auftraggebers auf einer Videowall durch den Auftragnehmer. Sofern die Produktion des Werbespots ebenfalls durch den Auftragnehmer auftragsgemäß erfolgt, so ist auch diese Gegenstand des Vertrages.
2.2 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, unterzeichnet durch den Auftraggeber.

 

2.3 Vertragsinhalte über die Länge des Spots, der Anzahl der Wiederholung sowie die Vertragsdauer ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

 

2.4 Die Einschaltzeit und die Platzierung im Programmablauf werden vom Auftragnehmer bestimmt.

 

2.5 Der Vertrag gilt für die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Dauer. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

 

 

3. Preise, Zahlung, Verzug und Aufrechnung

 

3.1 Für Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Auftragnehmers, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tag der Ausstrahlung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer nebst Werbeabgaben (Anzeigensteuern).

 

3.2 Preise für Spotproduktion durch den Auftragnehmer sind grundsätzlich nicht im Preis für die Ausstrahlung enthalten.

 

3.3 Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch ab dem ersten Tag der Ausstrahlung der Werbung und innerhalb von 7 Tagen nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug der Zahlung fällig. Zahlungen sind auf ein vom Auftragnehmer angegebenes Konto zu leisten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgt der Forderungseinzug innerhalb von 7 Tagen nach Erstausstrahlung. Folgebeträge werden monatlich zum Anfang des Monats eingezogen.

 

3.4 Ist die Erfüllung Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsverschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Arbeitnehmer die weitere Ausführung eines Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen, unbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarung, einer Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

 

3.5 Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat zu zahlen, soweit der Auftragnehmer nicht einen höheren Schaden nachweist. Für jede schriftliche Mahnung des Auftragnehmers an den Auftraggeber wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

 

3.6 Bei Zahlungsverzug tritt ein automatischer Widerruf für Rabattvereinbarungen ein, die volle Summe der Rabatte wird dann zur Hauptforderung fällig.

 

3.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

 

3.8 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers ist nur dann möglich, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

 

4. Gewährleistung

 

4.1 Bei fehlerhafter Ausstrahlung der Werbung ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße der zuvor erfolgten Beeinträchtigung, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich ist, mindestens zwei mal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber nicht erfolgt ist, steht dem Auftraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigkeit des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung zu.

 

4.2 Technische Störungen sind vom Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen zu beheben. Darüber hinaus können vom Auftraggeber keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die Schaltungen werden nach der Schadensbehebung wieder ausgestrahlt bzw. nachgeholt.

 

4.3 Der Auftraggeber hat die zur Erstellung der Werbeprodukte erforderlichen Daten (Motive, Texte, Bilder, Dateien, Filme usw.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. In der Regel 1 bis 2 Wochen vor dem Sendebeginn.

 

5. Stornierung

Die Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss ist grundsätzlich nicht möglich.

6. Pflichten des Auftraggebers

 

6.1 Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderliche Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz,- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbematerialien und –texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

 

6.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Auftragnehmer entstehen können.

 

6.3 Der Auftraggeber ist für rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Auftragnehmers Probleme bei der Übermittlung auftreten.

 

6.4 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich sein Zustimmen.

 

6.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter zu verletzen.

 

7. Rücktrittsrecht

 

7.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeausstrahlung aus Gründen abzulehnen, die für den Auftragnehmer eine Vertragsdurchführung
unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzen.

 

7.2 Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft den Auftragnehmer an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschuld, so sind die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber zu leisten.

 

 

8. Haftung

 

8.1 Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass durch Ausstrahlung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Ferner haftet der Auftragnehmer nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der im Werbeangebot eingestellten Informationen.

 

8.2 Für Schadenersatz, gleich aus welchem Grund, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehler einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt ebenfalls für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Auftragnehmers.

 

8.3 In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadenersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz

 

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftragnehmer Vollkaufmann ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

 

9.2 Für den Vertragsabschluss und dessen Erfüllung gilt österreichisches Recht.

 

 

10. Sonstiges

 

10.1 Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

 

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang erhalten. Eine unwirksame oder unwirksam werdende Bestimmung ist durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem vereinbarten Vertragszweck am nächsten kommt.

 

10.3 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister weitergegeben werden.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) 

Die Nutzwert GmbH. (IMMOBILIENGUTACHTEN)

1. Allgemeines

 

1.1 Diese AGBs gelten für alle abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte mit der „Die Nutzwert GmbH“ für Werbung auf der Videowall in der Kärntner Strasse 125 in 8053 Graz. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.

 

1.2 Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

 

2. Vertragsabschluss

 

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Ausstrahlung von Werbespots des Auftraggebers auf einer Videowall durch den Auftragnehmer. Sofern die Produktion des Werbespots ebenfalls durch den Auftragnehmer auftragsgemäß erfolgt, so ist auch diese Gegenstand des Vertrages.
2.2 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, unterzeichnet durch den Auftraggeber.

 

2.3 Vertragsinhalte über die Länge des Spots, der Anzahl der Wiederholung sowie die Vertragsdauer ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

 

2.4 Die Einschaltzeit und die Platzierung im Programmablauf werden vom Auftragnehmer bestimmt.

 

2.5 Der Vertrag gilt für die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Dauer. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

 

 

3. Preise, Zahlung, Verzug und Aufrechnung

 

3.1 Für Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Auftragnehmers, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tag der Ausstrahlung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer nebst Werbeabgaben (Anzeigensteuern).

 

3.2 Preise für Spotproduktion durch den Auftragnehmer sind grundsätzlich nicht im Preis für die Ausstrahlung enthalten.

 

3.3 Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch ab dem ersten Tag der Ausstrahlung der Werbung und innerhalb von 7 Tagen nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug der Zahlung fällig. Zahlungen sind auf ein vom Auftragnehmer angegebenes Konto zu leisten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgt der Forderungseinzug innerhalb von 7 Tagen nach Erstausstrahlung. Folgebeträge werden monatlich zum Anfang des Monats eingezogen.

 

3.4 Ist die Erfüllung Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsverschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Arbeitnehmer die weitere Ausführung eines Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen, unbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarung, einer Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

 

3.5 Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat zu zahlen, soweit der Auftragnehmer nicht einen höheren Schaden nachweist. Für jede schriftliche Mahnung des Auftragnehmers an den Auftraggeber wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

 

3.6 Bei Zahlungsverzug tritt ein automatischer Widerruf für Rabattvereinbarungen ein, die volle Summe der Rabatte wird dann zur Hauptforderung fällig.

 

3.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

 

3.8 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers ist nur dann möglich, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

 

4. Gewährleistung

 

4.1 Bei fehlerhafter Ausstrahlung der Werbung ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße der zuvor erfolgten Beeinträchtigung, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich ist, mindestens zwei mal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber nicht erfolgt ist, steht dem Auftraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigkeit des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung zu.

 

4.2 Technische Störungen sind vom Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen zu beheben. Darüber hinaus können vom Auftraggeber keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die Schaltungen werden nach der Schadensbehebung wieder ausgestrahlt bzw. nachgeholt.

 

4.3 Der Auftraggeber hat die zur Erstellung der Werbeprodukte erforderlichen Daten (Motive, Texte, Bilder, Dateien, Filme usw.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. In der Regel 1 bis 2 Wochen vor dem Sendebeginn.

 

5. Stornierung

Die Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss ist grundsätzlich nicht möglich.

6. Pflichten des Auftraggebers

 

6.1 Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderliche Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz,- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbematerialien und –texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

 

6.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Auftragnehmer entstehen können.

 

6.3 Der Auftraggeber ist für rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Auftragnehmers Probleme bei der Übermittlung auftreten.

 

6.4 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich sein Zustimmen.

 

6.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter zu verletzen.

 

7. Rücktrittsrecht

 

7.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeausstrahlung aus Gründen abzulehnen, die für den Auftragnehmer eine Vertragsdurchführung
unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzen.

 

7.2 Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft den Auftragnehmer an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschuld, so sind die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber zu leisten.

 

 

8. Haftung

 

8.1 Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass durch Ausstrahlung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Ferner haftet der Auftragnehmer nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der im Werbeangebot eingestellten Informationen.

 

8.2 Für Schadenersatz, gleich aus welchem Grund, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehler einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt ebenfalls für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Auftragnehmers.

 

8.3 In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadenersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz

 

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftragnehmer Vollkaufmann ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

 

9.2 Für den Vertragsabschluss und dessen Erfüllung gilt österreichisches Recht.

 

 

10. Sonstiges

 

10.1 Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

 

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang erhalten. Eine unwirksame oder unwirksam werdende Bestimmung ist durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem vereinbarten Vertragszweck am nächsten kommt.

 

10.3 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister weitergegeben werden.

 

 



 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Aktivata Handels GmbH.

1. Allgemeines

 

1.1 Diese AGBs gelten für alle abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte mit der „Aktivata GmbH“ in der Kärntner Strasse 125 in 8053 Graz. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Das Hauptgeschäft ist die Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Zusätzlich die Projektentwicklung diverser Geschäftsbereiche.

 

1.2 Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

 

2. Vertragsabschluss

 

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Ausstrahlung von Werbespots des Auftraggebers auf einer Videowall durch den Auftragnehmer. Sofern die Produktion des Werbespots ebenfalls durch den Auftragnehmer auftragsgemäß erfolgt, so ist auch diese Gegenstand des Vertrages.
2.2 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, unterzeichnet durch den Auftraggeber.

 

2.3 Vertragsinhalte über die Länge des Spots, der Anzahl der Wiederholung sowie die Vertragsdauer ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

 

2.4 Die Einschaltzeit und die Platzierung im Programmablauf werden vom Auftragnehmer bestimmt.

 

2.5 Der Vertrag gilt für die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Dauer. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

 

 

3. Preise, Zahlung, Verzug und Aufrechnung

 

3.1 Für Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Auftragnehmers, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tag der Ausstrahlung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer nebst Werbeabgaben (Anzeigensteuern).

 

3.2 Preise für Spotproduktion durch den Auftragnehmer sind grundsätzlich nicht im Preis für die Ausstrahlung enthalten.

 

3.3 Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch ab dem ersten Tag der Ausstrahlung der Werbung und innerhalb von 7 Tagen nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug der Zahlung fällig. Zahlungen sind auf ein vom Auftragnehmer angegebenes Konto zu leisten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgt der Forderungseinzug innerhalb von 7 Tagen nach Erstausstrahlung. Folgebeträge werden monatlich zum Anfang des Monats eingezogen.

 

3.4 Ist die Erfüllung Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsverschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Arbeitnehmer die weitere Ausführung eines Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen, unbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarung, einer Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

 

3.5 Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat zu zahlen, soweit der Auftragnehmer nicht einen höheren Schaden nachweist. Für jede schriftliche Mahnung des Auftragnehmers an den Auftraggeber wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

 

3.6 Bei Zahlungsverzug tritt ein automatischer Widerruf für Rabattvereinbarungen ein, die volle Summe der Rabatte wird dann zur Hauptforderung fällig.

 

3.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

 

3.8 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers ist nur dann möglich, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

 

4. Gewährleistung

 

4.1 Bei fehlerhafter Ausstrahlung der Werbung ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße der zuvor erfolgten Beeinträchtigung, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich ist, mindestens zwei mal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber nicht erfolgt ist, steht dem Auftraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigkeit des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung zu.

 

4.2 Technische Störungen sind vom Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen zu beheben. Darüber hinaus können vom Auftraggeber keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die Schaltungen werden nach der Schadensbehebung wieder ausgestrahlt bzw. nachgeholt.

 

4.3 Der Auftraggeber hat die zur Erstellung der Werbeprodukte erforderlichen Daten (Motive, Texte, Bilder, Dateien, Filme usw.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. In der Regel 1 bis 2 Wochen vor dem Sendebeginn.

 

5. Stornierung

Die Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss ist grundsätzlich nicht möglich.

6. Pflichten des Auftraggebers

 

6.1 Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderliche Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz,- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbematerialien und –texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

 

6.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Auftragnehmer entstehen können.

 

6.3 Der Auftraggeber ist für rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Auftragnehmers Probleme bei der Übermittlung auftreten.

 

6.4 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich sein Zustimmen.

 

6.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter zu verletzen.

 

7. Rücktrittsrecht

 

7.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeausstrahlung aus Gründen abzulehnen, die für den Auftragnehmer eine Vertragsdurchführung
unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzen.

 

7.2 Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft den Auftragnehmer an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschuld, so sind die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber zu leisten.

 

 

8. Haftung

 

8.1 Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass durch Ausstrahlung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Ferner haftet der Auftragnehmer nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der im Werbeangebot eingestellten Informationen.

 

8.2 Für Schadenersatz, gleich aus welchem Grund, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehler einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt ebenfalls für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Auftragnehmers.

 

8.3 In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadenersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz

 

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftragnehmer Vollkaufmann ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

 

9.2 Für den Vertragsabschluss und dessen Erfüllung gilt österreichisches Recht.

 

 

10. Sonstiges

 

10.1 Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Maklertätigkeiten bzw. Verkäufe von Immobilien werden über die Genusswohnwelt Immobilien GmbH, Moosbrunnweg 1/5.6, A–8042 Graz, Sachbearbeiterin Birgit Pojer abgewickelt.

 

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang erhalten. Eine unwirksame oder unwirksam werdende Bestimmung ist durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem vereinbarten Vertragszweck am nächsten kommt.

 

10.3 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister weitergegeben werden.

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

SB SHOP 24/7

1. Allgemeines

 

1.1 Diese AGBs gelten für alle abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte mit der „Die Nutzwert GmbH“ für Werbung auf der Videowall in der Kärntner Strasse 125 in 8053 Graz. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.

 

1.2 Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

 

2. Vertragsabschluss

 

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Ausstrahlung von Werbespots des Auftraggebers auf einer Videowall durch den Auftragnehmer. Sofern die Produktion des Werbespots ebenfalls durch den Auftragnehmer auftragsgemäß erfolgt, so ist auch diese Gegenstand des Vertrages.
2.2 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, unterzeichnet durch den Auftraggeber.

 

2.3 Vertragsinhalte über die Länge des Spots, der Anzahl der Wiederholung sowie die Vertragsdauer ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

 

2.4 Die Einschaltzeit und die Platzierung im Programmablauf werden vom Auftragnehmer bestimmt.

 

2.5 Der Vertrag gilt für die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Dauer. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

 

 

3. Preise, Zahlung, Verzug und Aufrechnung

 

3.1 Für Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Auftragnehmers, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tag der Ausstrahlung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer nebst Werbeabgaben (Anzeigensteuern).

 

3.2 Preise für Spotproduktion durch den Auftragnehmer sind grundsätzlich nicht im Preis für die Ausstrahlung enthalten.

 

3.3 Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch ab dem ersten Tag der Ausstrahlung der Werbung und innerhalb von 7 Tagen nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug der Zahlung fällig. Zahlungen sind auf ein vom Auftragnehmer angegebenes Konto zu leisten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgt der Forderungseinzug innerhalb von 7 Tagen nach Erstausstrahlung. Folgebeträge werden monatlich zum Anfang des Monats eingezogen.

 

3.4 Ist die Erfüllung Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsverschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Arbeitnehmer die weitere Ausführung eines Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen, unbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarung, einer Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

 

3.5 Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat zu zahlen, soweit der Auftragnehmer nicht einen höheren Schaden nachweist. Für jede schriftliche Mahnung des Auftragnehmers an den Auftraggeber wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

 

3.6 Bei Zahlungsverzug tritt ein automatischer Widerruf für Rabattvereinbarungen ein, die volle Summe der Rabatte wird dann zur Hauptforderung fällig.

 

3.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

 

3.8 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers ist nur dann möglich, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

 

4. Gewährleistung

 

4.1 Bei fehlerhafter Ausstrahlung der Werbung ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße der zuvor erfolgten Beeinträchtigung, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich ist, mindestens zwei mal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber nicht erfolgt ist, steht dem Auftraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigkeit des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung zu.

 

4.2 Technische Störungen sind vom Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen zu beheben. Darüber hinaus können vom Auftraggeber keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die Schaltungen werden nach der Schadensbehebung wieder ausgestrahlt bzw. nachgeholt.

 

4.3 Der Auftraggeber hat die zur Erstellung der Werbeprodukte erforderlichen Daten (Motive, Texte, Bilder, Dateien, Filme usw.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. In der Regel 1 bis 2 Wochen vor dem Sendebeginn.

 

5. Stornierung

Die Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss ist grundsätzlich nicht möglich.

6. Pflichten des Auftraggebers

 

6.1 Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderliche Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz,- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbematerialien und –texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

 

6.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Auftragnehmer entstehen können.

 

6.3 Der Auftraggeber ist für rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Auftragnehmers Probleme bei der Übermittlung auftreten.

 

6.4 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich sein Zustimmen.

 

6.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter zu verletzen.

 

7. Rücktrittsrecht

 

7.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeausstrahlung aus Gründen abzulehnen, die für den Auftragnehmer eine Vertragsdurchführung
unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzen.

 

7.2 Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft den Auftragnehmer an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschuld, so sind die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber zu leisten.

 

 

8. Haftung

 

8.1 Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass durch Ausstrahlung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Ferner haftet der Auftragnehmer nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der im Werbeangebot eingestellten Informationen.

 

8.2 Für Schadenersatz, gleich aus welchem Grund, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehler einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt ebenfalls für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Auftragnehmers.

 

8.3 In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadenersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz

 

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftragnehmer Vollkaufmann ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

 

9.2 Für den Vertragsabschluss und dessen Erfüllung gilt österreichisches Recht.

 

 

10. Sonstiges

 

10.1 Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.  

 

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang erhalten. Eine unwirksame oder unwirksam werdende Bestimmung ist durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem vereinbarten Vertragszweck am nächsten kommt.

 

10.3 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister weitergegeben werden.