MICHAEL STIBOR
.....MIT BEGEISTERUNG FAIR.....

HAUSORDNUNG


Sehr geehrte Hausbewohnerin, sehr geehrter Hausbewohner!

Diese Hausordnung soll mithelfen, das Zusammenleben aller Hausbewohner sowie Ihrer Mitbewohner so problemlos und angenehm wie möglich zu gestalten. 

Wie überall, wo Menschen zusammenleben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis, aber auch die Beachtung der jeweiligen Rechte und Pflichten die besten Voraussetzungen für ein reibungsloses Miteinander im Haus. Sie ist also in keiner Weise dazu da, Ihre Rechte einzuschränken.

Benützung der Wohnung

Die Wohnung ist vom Mieter zu warten und instand zu halten. Die Räume sind ausreichend zu lüften, zu beheizen und zu reinigen. Terrassen, Loggien und Balkone sind sauber zu halten und im Winter von Schnee und Eis frei zu machen. In den Nassräumen sind regelmäßig Dichtheitsprüfungen vorzunehmen.

Das Entstauben von Teppichen und Besen, etc. über Balkon oder Fenster, sowie das Runterkehren von Blumenerde oder Schmutz ist zu unterlassen.

Benützung von allgemeinen Flächen des Hauses

Die Anbringung von Markisen, Windschutzwänden, Verkleidungen, Aufkleber oder Antennen ist ausnahmslos verboten!. Ebenso sind Veränderungen an den Außenfenstern verboten. Das Anbringen von Schildern, Reklamezeichen, Anzeigen, Schaukästen etc. am und im Haus ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Hausverwaltung möglich.

Stiegen, Gänge, Höfe, Grünanlagen und sonstige Allgemeinflächen sind im Interesse aller Hausbewohner sauber zu halten. Der Verursacher (zb. Mitbewohner, Besucher, Tierhalter,...) hat jede über die normale Benützung hinausgehende Verunreinigung selbst zu beseitigen. Beschädigungen werden auf Kosten des Verursachers behoben. Die Benützung von Spielgeräten erfolgt auf eigene Gefahr und nur auf eigener Fläche, nicht der Allgemeinfläche.

Fahrzeuge

Kraffahrzeuge dürfen nur auf den Abstellplätzen abgestellt werden. Die Feuerwehrzufahrt, sowie die Höfe und Gärten der Wohnhausanlage dürfen weder mit Kraftfahrzeugen noch mit sonstigen Fahrzeugen (ausgenommen Spezialfahrzeuge von Behinderten sowie übliche Fahrzeuge für Kinder) befahren werden. Das Reinigen und Reparieren der Kraftfahrzeuge sowie das Laufen lassen von Motoren in Höfen und Gärten ist verboten. Diese Regelung berührt die im Mietvertrag für den Garagenplatz enthaltenen Bestimmungen nicht.

Sanitäre Anlagen

Die Toiletten sind nicht zur Entsorgung von Katzenstreu oder anderen festen Gegenständen geeignet. Schäden an der Toilettenanlage hat jeder Hausbewohner so rasch wie möglich auf eigene Kosten beheben zu lassen.

Brandschutz

Auf Stiegen und Gängen, Dachböden, Tiefgaragen, Zugängen zu Kellerabteilen etc. dürfen keine Möbel, Fahrräder oder sonstige Gegenstände abgestellt werden (ÖNorm B1300/B1301).

Im Interesse des Brandschutzes dürfen leicht entzündliche Gegenstände (wie Packmaterial, Papier und Zeitungspakete, Matratzen) in der Wohnhausanlage nicht gelagert werden. Das Stiegenhaus muss frei sein und das Abstellen von Sachen ist verboten (ÖNorm B1300, OIB Richtlinien).

Das Hantieren mit offenen Feuer und das Rauchen ist aus Gründen des Brandschutzes, aber auch der Rücksichtnahme auf Nichtraucher, in allen allgemeinen Teilen des Hauses, somit auch in Aufzügen strengstens verboten !!!

Müll und Abfälle

Hausmüll und sonstige Abfälle gehören in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter. Das Ablagern von Sperrmüll neben den Behältern ist nicht gestattet, ebenso ist das Füttern von Tieren in der Anlage, insbesondere von Tauben, aus Gründen der Hygiene und des Gesundheitsschutzes verboten!

Entrümpelungen

Soweit Gerümpel und dergleichen weggeschafft bzw. abgelagert werden und die Herkunft des Materials nicht feststellbar ist, wird dies auf Kosten aller Hausbewohner durchgeführt. Falls der Verursacher bekannt ist, erfolgt die Entrümpelung auf dessen Kosten.

Tierhaltung

Die Haltung von in Wohnungen allgemein üblichen Haustieren ist prinzipiell gestattet, sofern sie nicht zu Belästigungen anderer Bewohner führt. Hunde sind in der Wohnhausanlage an der Leine zu führen. Durch Tiere verursachte Verunreinigungen sind vom Tierhalter auf eigene Kosten zu beseitigen. Haustiere sind der Hausverwaltung schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen.

Ruhestörungen

Jeder Bewohner möchte vor allem in Ruhe leben und wohnen. Daher lautet eine der wichtigsten Regeln für ein reibungsloses Zusammenleben:

Mit Rücksicht auf die anderen Bewohner ist sowohl im Haus wie auch in den angrenzenden Außenanlagen jeder unnötige Lärm zu vermeiden. Auch in der Wohnung sind Geräusche, die andere Hausbewohner belästigen (Türenschlagen, musizieren oder Radio bzw. Fernsehempfang mit zu hoher Lautstärke, Verwendung ungedämpfter Maschinen usw.), zu vermeiden.

An Sonn- und Feiertagen bzw. an Wochentagen nach 20.00 Uhr und vor 07.00 Uhr, sowie während der Mittagsstunden von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist jegliches Lärmen zu unterlassen.

Ebenso elementar wie dieses Ruhebedürfnis erwachsener Hausbewohner ist aber auch das Bedürfnis unserer Kinder nach Spiel und Bewegung. Spielplätze, Freiflächen und dergleichen, auf denen sie diese Bedürfnisse ausleben können, sind ein wichtiger Bestandteil ihrer Entwicklung. Die von Spielplätzen und anderen Freiflächen ausgehenden Geräusche sind daher nicht als unnötiger Lärm anzusehen.

Wohnungs und Haustorschlüssel

Sämtliche Schlüssel für Wohnung, Geschäfts und andere Mieträume sowie sämtliche Haustor, Garagen und Kellerschlüssel sind bei Beendigung des Mietverhältnisses abzugeben.

Wird dem nicht entsprochen, müssen Schloss und Schlüssel auf Kosten des wegziehenden Bewohners geändert werden.

Zutritt zum Nutzungsobjekt

Die Bewohner sind verpflichtet, Vertreteern der Hausverwaltung den Zutritt zu den von Ihnen gemieteten Räumlichkeiten gegen rechtzeitige Vorankündigung und zu angemessener Tageszeit zu ermöglichen.

Wasserverbrauch

Schwimmbecken dürfen nur von der Feuerwehr (Tel. 0316/872 5858) befüllt werden, andernfalls verpflichten sich die Eigentümer der Schwimmbecken auf Ihre Kosten einen Wasserzähler installieren zu lassen und den Wasserverbrauch gesondert abzurechnen.

Geltungsbereich der Hausordnung

Die Bestimmungen dieser Hausordung gelten für alle Bewohner und deren Mitbewohner bzw. Besucher.

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